Nachtwache
Allgemeines:
Die Nachtwache hat bei Abwesenheit der Waldheimleitung das Hausrecht inne (also überwiegend nachts und am Wochenende) und sorgt dafür, dass das Hölzle unbeschadet die Nacht übersteht. Sie schläft die kompletten zwei Wochen auf dem Hölzlegelände.
Aufgaben:
Morgens:
- Öffnen der Halle
- Telefondienst (Entschuldigungen von MAs / Kindern entgegennehmen und in die entsprechenden Listen eintragen)
- Lieferungen für die Küche im Küchenlager verräumen
- Milch / Teewasser für das Kinderfrühstück aufsetzen
- Mitarbeiterfrühstück herrichten
Tagsüber:
- Getränkeautomat befüllen
Abends:
- Schließrunde unmittelbar vor dem Zubettgehen (Blockhütten, Hallentüren und -fenster, Kiga etc)
- Heimschicken von
* U16-Jährigen spätestens um 24 Uhr
* Mitarbeitern mit starken Ermüdungserscheinungen oder stark alkoholisiertem Zustand (Fitte Kinder warten am nächsten Morgen!)
* Mitarbeitern, die gegen die allgemein herrschenden Regeln des Hölzle verstoßen (Geländeverweis)
* ALLEN Mitarbeitern, wenn die Nachtwache selbst ins Bett gehen will
- Bedienung von Stereoanlage (Außenlautsprecher um 22 Uhr aus !)
- Bedienung von Beamer bei evtl Videoabenden
- Herausstellen von übriggebliebenem Essen vom Tage vor die Küche (mit Mikrowelle)
- Spülen des von Mitarbeitern verschmutzten Geschirrs
- Grobes Aufräumen des von Mitarbeitern hinterlassenen Kruschts (Flaschen, Rucksäcke etc) -> Standpauke am nächsten Morgen (!)
- (Kreative) Disziplinarmaßnahmen bei Verstößen gegen das Aufbank-, sowie das Glockengesetz
- "Ahndung" und Kundgabe von sprießenden zarten Pflänzchen der Liebe
Historie
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