Nachtwache: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. November 2006, 20:14 Uhr
Allgemeines:
Die Nachtwache hat bei Abwesenheit der Waldheimleitung das Hausrecht inne (also überwiegend nachts und am Wochenende) und sorgt dafür, dass das Hölzle unbeschadet die Nacht übersteht.
Aufgaben:
Morgens:
- Öffnen der Halle
- Telefondienst (Entschuldigungen von MAs / Kindern entgegennehmen und in die entsprechenden Listen eintragen)
- Lieferungen für die Küche im Küchenlager verräumen
- Milch / Teewasser für das Kinderfrühstück aufsetzen
- Mitarbeiterfrühstück herrichten
Tagsüber:
- Getränkeautomat befüllen
Abends:
- Schließrunde unmittelbar vor dem Zubettgehen (Blockhütten, Hallentüren und -fenster, Kiga etc)
- Heimschicken von
* U16-Jährigen spätestens um 24 Uhr * Mitarbeitern mit starken Ermüdungserscheinungen oder stark alkoholisiertem Zustand (Fitte Kinder warten am nächsten Morgen!)
* Mitarbeitern, die gegen die allgemein herrschenden Regeln des Hölzle verstoßen (Geländeverweis)
* ALLEN Mitarbeitern, wenn die Nachtwache selbst ins Bett gehen will
- Bedienung von Stereoanlage (Außenlautsprecher um 22 Uhr aus !)
- Bedienung von Beamer bei evtl Videoabenden
- Herausstellen von übriggebliebenem Essen vom Tage vor die Küche (mit Mikrowelle)
- Spülen des von Mitarbeitern verschmutzten Geschirrs
- Grobes Aufräumen des von Mitarbeitern hinterlassenen Kruschts (Flaschen, Rucksäcke etc)
-> Standpauke am nächsten Morgen (!)
- (Kreative) Disziplinarmaßnahmen bei Verstößen gegen das Aufbank-, sowie das Glockengesetz
- "Ahndung" und Kundgabe von sprießenden zarten Pflänzchen der Liebe
Historie
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